Schulvorstand
Der Schulvorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt. Die Schulleiterin, Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und Erziehungsberechtigten wirken im Schulvorstand zusammen, um "die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten" (vgl. NschG § 38a, 38b).
Mitglieder des Schulvorstands:
Lehrkräfte:
Erziehungsberechtigte: