Grundsätze der Sprachförderung
Die PISA-Studie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Erlernen der deutschen Sprache für den schulischen Erfolg der Kinder ist. Sie sollen daher vor und in der Schule noch stärker sprachlich gefördert werden. Ziel ist es die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu erhöhen.
Hierzu wird auch die Sprachförderung vor der Einschulung beitragen, die ab dem Schuljahr 2003/04 eingeführt ist.
§ 54 a Sprachfördermaßnahmen (NSchG)
(1) Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sollen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten.
(2) Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet im Jahr vor der Einschulung nach näherer Bestimmung durch das Kultusministerium an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.
Die Sprachfeststellung
Jeweils ca. 15 Monate vor der Einschulung werden im Rahmen der Schulanmeldung bei allen im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtigen Kindern die deutschen Sprachkenntnisse in einem kindgerechten spielerischen Verfahren festgestellt.
Die Sprachförderung
Wenn die Deutschkenntnisse des Kindes nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilzunehmen, wird es im Schuljahr vor der Einschulung einem Sprachkurs zugewiesen. Erzieher/innen bzw. sozialpädagogische Fachkräfte aus dem Schulkindergarten arbeiten mit den Kindern an der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse.
Die Sprachkurse werden in den Räumen der Kindertagesstätten durchgeführt. Der Umfang der Sprachfördermaßnahmen richtet sich nach der Größe der Gruppe.