Inklusion - GS Sandhorst

Grundschule Sandhorst
Eheweg 15, 26607 Aurich, 04941-71112, info@gs-sandhorst.de
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Inklusion/Integration von Kindern mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen

Seit dem Schuljahr 2012/13 sind alle Schulen in Niedersachsen sog. „Inklusive Schulen". Damit setzt der Gesetzgeber die Forderung der UN Behindertenrechtskonvention um, wonach jedes Kind mit einer Behinderung eine inklusive Schulbildung erhalten soll.

Sonderpädagogischen Grundversorgung
Für Kinder mit einem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder emotional-soziale Entwicklung ist dieses Konzept entwickelt worden. Die GS Sandhorst arbeitet schon seit Beginn des Schuljahres 2006/07 danach. Kinder im Grundschulalter mit Unterstützungsbedarf in den oben genannten Schwerpunkten werden nicht mehr auf die Förderschule überwiesen, sondern sollen in ihrer wohnortnahen Grundschule verbleiben und hier integrativ und inklusiv unterrichtet werden. Dafür stehen unserer Schule pauschal Förderschullehrer/innen mit mindestens 1-2 Stunden pro Klasse zur Verfügung. In welchen Klassen die Förderschullehrkräfte jeweils tätig sind, muss im Kollegium in jedem Schuljahr neu entschieden werden.

Der Einsatz der Förderschullehrkraft bezieht sich nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern ist durch Diagnostik und Fördermaßnahmen sowie Beratung der Grundschullehrkräfte auch präventiv ausgerichtet; es wird frühzeitig versucht, der Entstehung einer Lern-, Sprach- und Verhaltensstörung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt aus diesem Grund in den 1. und 2. Klassen. Die Förderschullehrkraft nimmt begleitend am Unterricht teil und / oder fördert Kinder einzeln und in kleinen Gruppen. Die Frage, ob formal sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt, steht nicht im Mittelpunkt der Diagnostik. Vielmehr muss herausgefunden werden, welche Barrieren und Blockaden das Kind am Lernen hindern.

Auch Kinder mit einem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten
- körperlich-motorische Entwicklung
- geistige Entwicklung
- Sehen
- Hören
haben das Recht, eine inklusive Schule zu besuchen, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. In diesem Fall wird der jeweiligen Schule zusätzliches Personal nach einem bestimmten Schlüssel zugewiesen.

meseo
Ein weiterer Bestandteil der inklusiven Grundschulen ist das „Modellprojekt emotionale und soziale Entwicklung in Ostfriesland" (meseo). Kinder im Grundschulalter mit Defiziten in ihrer emotional-sozialen Entwicklung sollen möglichst früh und gezielt Hilfen erhalten. In der Zusammenarbeit von Grundschullehrkräften, Sozialpädagoginnen, Förderschullehrkräften, Mitarbeiterinnen des Amtes für Jugend und Familie und v. a. den Eltern des betroffenen Kindes sollen Wege gefunden werden, die es dem Kind ermöglichen, Verhaltensstörungen zu überwinden.

Im Bedarfsfall fordert die Grundschule Sandhorst die Beratung durch eine Sozialpädagogin und/oder eine Förderschullehrkraft an. Diese beraten die Grundschullehrkräfte und die Eltern, vermitteln ggf. den Kontakt zu außerschulischen Diensten, begleiten das Kind für eine bestimmte Zeit ggf. auch im Unterricht und versuchen so, eine Störung in der emotional-sozialen Entwicklung abzubauen bzw. deren Verfestigung entgegenzuwirken. Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass dieses Projekt eine wichtige und wertvolle Unterstützung im pädagogischen Alltag bedeutet, und dass nur in extremen Einzelfällen eine Herausnahme des Kindes aus der Grundschule erforderlich war.

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